Traumatisierte Opfer sexueller Gewalt können auch nach Ablauf der Verjährungsfrist Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in letzter Instanz eine Entscheidung des Osnabrücker Landgerichts.
http://www.muensterschezeitung.de/nachrichten/wirtschaft/finanztipps/BGH-Schmerzensgeld-fuer-Missbrauchsopfer-nach-Verjaehrung;art377,1895032

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